Schülersprecher:innen vertreten die Interessen der Schülerinnen und Schüler und setzen sich für ein gutes Miteinander und ein lebendiges Schulleben ein.

Was macht ein:e Schülersprecher:in?

Schülersprecher:innen …

  • vertreten die Interessen der Schülerinnen und Schüler gegenüber der Schulleitung, Lehrkräften und anderen Gremien der Schule,
  • hören zu und nehmen Anliegen auf, die für Schülerinnen und Schüler wichtig sind,
  • bringen diese Anliegen in die Schülervertretung und in Gespräche mit der Schule ein,
  • arbeiten mit den anderen Mitgliedern der Schülervertretung zusammen,
  • wirken an der Gestaltung des Schullebens mit und können eigene Ideen und Projekte anstoßen,
  • informieren die Schülerinnen und Schüler über wichtige Themen und Ergebnisse der SV-Arbeit,
  • übernehmen Verantwortung für die Aufgaben der Schülervertretung.

Was ist dafür wichtig?

Wer Schülersprecher:in werden möchte, sollte …

  • zuverlässig sein und Absprachen einhalten,
  • anderen zuhören und unterschiedliche Meinungen ernst nehmen,
  • fair und respektvoll mit anderen umgehen,
  • eigene Ideen einbringen, aber auch bereit sein, Kompromisse zu finden,
  • mit anderen zusammenarbeiten und
  • sich für die Interessen der gesamten Schülerschaft einsetzen.

Demokratie gehört dazu

Die Schülervertretung arbeitet nach demokratischen Grundsätzen. Alle Schülerinnen und Schüler haben die gleichen Rechte, jede Stimme zählt, unterschiedliche Meinungen werden respektiert und Entscheidungen werden gemeinsam und fair getroffen.

Deshalb geht es bei der Wahl nicht nur darum, wer besonders bekannt oder beliebt ist. Entscheidend ist, wem die Schülerinnen und Schüler zutrauen, ihre Interessen zuverlässig und verantwortungsvoll zu vertreten.

Rechtliche Grundlage

Die Aufgaben und die Zusammensetzung der Schülervertretung sind im Schleswig-Holsteinischen Schulgesetz geregelt, insbesondere in § 81 SchulG.

§ 81 SchulG – Schülervertretung in der Schule

Hinweis: Das Beitragsbild wurde mit Hilfe von KI erstellt.