Weiterführende Informationen für Eltern

Liebe Eltern,

nachdem wir auf der Seite „Informationen für Schüler*innen“ Grundlegendes zum WPU erläutert haben, erhalten Sie hier weiterführende Informationen zum WPU Ihrer Kinder im nächsten Schuljahr.

Grundlage ist der WPU-Erlass des Kultusministeriums vom 7.3.2008 mit Änderung vom 29.3.2010, auf den wir im Folgenden verweisen werden. Einen Link zu diesem Erlass finden Sie auf der Seite „Rechtliche Grundlagen“ 

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  • Die Wahl, die Ihr Kind und Sie gemeinsam treffen, gilt bis zum Abschluss, den Ihr Kind an unserer Schule ablegt (WPU-Erlass, Absatz 4.3).
  • Im WPU-Unterricht entstehen Kosten, die nicht von der Schule getragen werden können. Wie hoch diese sind und wofür das Geld verwendet wird, zeigt Ihnen die folgende Tabelle:

Anfallende Kosten

Kurs

Kosten

Ausgaben für

Zeitraum

Angewandte Informatik

max. 20,00 €

Besuch des Computermuseums der FH Kiel / Exkursionen

pro Schuljahr

Musik

max. 20,00 €

Besuch eines Musicals in Hamburg/ Besuch von Opern- und Schauspielhaus

pro Schuljahr

Mensch in Bewegung

max. 20,00 €

Gestaltung von Tagesausflügen, Projekten und Erste-Hilfe-Kurs

pro Schuljahr

Ich als
Konsument

2,00 €

Einkauf Lebensmittel

pro Kochstunde

Französisch

10,00 €

Arbeitshefte/Lektüren

pro Schuljahr

Erlebnis Naturwissenschaft

max. 20,00 €

Exkursionen/Material

pro Schuljahr

  • Ihr Kind hat keinen Anspruch auf die Teilnahme an einem bestimmten WPU

(WPU-Erlass, Absatz 4.2).

  • Sollten mehr Schüler einen WPU gewählt haben, als dort Plätze frei sind, wird versucht, für die Abgewiesenen den Zweit-, bzw. Drittwunsch zu erfüllen. In Zweifelsfällen wird durch Los entschieden.
  • Für drei WPU muss sich Ihr Kind vor der Wahl von der Lehrkraft beraten lassen, die es bisher in einem Fach unterrichtet hat, das dem WPU ähnelt (siehe WPU-Angebot). Für den WPU „Mensch in Bewegung“ benötigen wir außerdem Ihre Bestätigung, dass Ihr Kind sporttauglich ist (Sportanmeldebogen).
  • Auf dem Wahlzettel müssen Sie durch Ihre Unterschrift bestätigen, dass Sie mit der Wahl Ihres Kindes einverstanden sind.
  • Der Wahlzettel muss in der Zeit vom vom 19.06. (nicht früher!) bis zum 21.06.2024 vollständig ausgefüllt abgegeben werden.
  • Die Klassenlehrkraft Ihres Kindes wird nach der Abgabe noch einen Blick auf den ausgefüllten Wahlzettel werfen. Sollte sie dann den Eindruck haben, dass die Wahlentscheidung ungünstig gewesen sein mag, wird sie für ein  Beratungsgespräch Kontakt mit Ihnen aufnehmen.
  • Sollten Sie noch Fragen zum WPU haben, können Sie diese auf einem Elternabend stellen, der am 12.06.2024 ab 18.30 Uhr im Musikraum am Berg (Elisabethstr. 59) stattfinden wird. Hier wird der WPU noch einmal zusammenfassend vorgestellt. Außerdem erhalten Sie weitere Informationen zu Neuerungen, die auf Ihre Kinder ab der Klasse 7 zukommen.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

N. Schmidt                                                                              S. Ulmer   
– WPU-Beauftragte –                                                            – Schulleiter –